Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse
Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab, wobei sich die privaten Kassen relativ stark an den Leistungen der GKV orientieren.
hörsysteme Herrmann

Welche Kosten werden übernommen?
Grundsätzlich werden von den Krankenkassen die ärztlich verordneten Hörhilfen, Tests, Anpassungen sowie die Wartung und Reparatur übernommen. Die Voraussetzung, dass der Anspruch geltend gemacht werden kann, ist die Notwendigkeit aus medizinischer Sicht.
Des Weiteren muss es sich um ein qualitativ hochwertiges Gerät handeln. Von den Kassen muss keine Zuzahlung geleistet werden, wenn die Kosten für ein Hörgerät auf Wunsch des Kunden über die ärztlich erteilte Notwendigkeit hinausgehen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass zwischen den Krankenkassen und Akustikern Sondervereinbarungen bestehen.
Hörsysteme Herrmann

Anforderungen für die Kostenübernahme
Von den Kassen werden in Bezug auf den technischen Stand Grundanforderungen gestellt. Das Gerät muss digital funktionieren, und sich mit ausgereifter Technik exakt einstellen lassen. Es muss des Weiteren in der Lage sein, dank digitaler Signalverarbeitung die Signale der Sprache von Geräuschen aus der Umgebung unterscheiden zu können. Das Hörgerät muss außerdem über eine automatische Regulierung des Schalls, welcher auf das Ohr trifft, verfügen.
Geräte mit manueller Einstellung sind veraltet und die Kassen dürfen die Übernahme der Kosten ablehnen.
Geeignete Hörgeräte verfügen zudem über eine Verstärkung bis 75 dB, eine Unterdrückung für Rückkopplungen und Störschall sowie mindestens über drei Hörprogramme.
Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?
Gesetzliche Krankenkassen
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:
650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*
33,50 Euro Brutto für Otoplastik
125,01 Euro Brutto für Service & Reparatur
*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
Private Krankenkassen
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:
1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*
Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.
*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.
Übersicht Preisklassen
Gutes Verstehen von 1-2 Personen
Solide Bauform
Kassentarif
- verbessertes Verstehen in kleinen Gruppen
Anbindung an TV
- Akku möglich
- Vollautomatisch oder per App steuerbar
Einstiegsklasse
- Gutes Verstehen in kleinen Gruppen
Anbindung an TV
- Akku möglich
- Vollautomatisch oder per App steuerbar
- natürlicher Klang & feine Einstellungen
Mittelklasse
- Verbessertes Verstehen in großen Gruppen
Anbindung an TV
- Akku möglich
- Vollautomatisch oder per App steuerbar
- Sanfte Automatiken für gute Anpassung an die Hörumgebung
- Sehr natürlicher Klang & feinste Einstellungen
Bestens geeignet für Musik
Oberklasse
- Gutes Verstehen in großen Gruppen
Anbindung an TV
- Akku möglich
- Vollautomatisch oder per App steuerbar
Schnelle Automatiken für gute Anpassung an die Hörumgebung
- Bester Klang & feinste Einstellungen
hochwertiger Musikgenuss
- Geeignet für Theater, Kino und Kirche
Spitzenklasse
- Bestes Verstehen in großen Gruppen
Anbindung an TV
- Akku möglich
- Vollautomatisch oder per App steuerbar
- Schnellste Automatiken für optimale Anpassung an die Hörumgebung
- Bester Klang & feinste Einstellungen
- Klangvoller Musikgenuss
- Geeignet für Theater, Kino und Kirche
Premiumklasse
Filialen
Immer ein offenes Ohr für sie
Kontaktformular

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen?