Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse
Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab, wobei sich die privaten Kassen relativ stark an den Leistungen der GKV orientieren.
hörsysteme Herrmann

Welche Kosten werden übernommen?
Grundsätzlich werden von den Krankenkassen die ärztlich verordneten Hörhilfen, Tests, Anpassungen sowie die Wartung und Reparatur übernommen. Die Voraussetzung, dass der Anspruch geltend gemacht werden kann, ist die Notwendigkeit aus medizinischer Sicht.
Des Weiteren muss es sich um ein qualitativ hochwertiges Gerät handeln. Von den Kassen muss keine Zuzahlung geleistet werden, wenn die Kosten für ein Hörgerät auf Wunsch des Kunden über die ärztlich erteilte Notwendigkeit hinausgehen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass zwischen den Krankenkassen und Akustikern Sondervereinbarungen bestehen.
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Anforderungen für die Kostenübernahme
Von den Kassen werden in Bezug auf den technischen Stand Grundanforderungen gestellt. Das Gerät muss digital funktionieren, und sich mit ausgereifter Technik exakt einstellen lassen. Es muss des Weiteren in der Lage sein, dank digitaler Signalverarbeitung die Signale der Sprache von Geräuschen aus der Umgebung unterscheiden zu können. Das Hörgerät muss außerdem über eine automatische Regulierung des Schalls, welcher auf das Ohr trifft, verfügen.
Geräte mit manueller Einstellung sind veraltet und die Kassen dürfen die Übernahme der Kosten ablehnen.
Geeignete Hörgeräte verfügen zudem über eine Verstärkung bis 75 dB, eine Unterdrückung für Rückkopplungen und Störschall sowie mindestens über drei Hörprogramme.
Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?
Gesetzliche Krankenkassen
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:
*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
Private Krankenkassen
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:
Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.
*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.
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